12.1 Abtretung und andere Geschäfte.
(a) Der Lieferant kann jederzeit alle oder einen Teil seiner Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben oder in anderer Weise mit diesen handeln.
(b) Der Käufer darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, ein Treuhandvermögen erklären oder auf andere Weise mit einigen oder allen seinen Rechten und Pflichten aus dem Vertrag handeln.
12.2 Geheimhaltung
(a) Jede Partei verpflichtet sich, zu keiner Zeit vertrauliche Informationen über die Geschäfte, Angelegenheiten, Kunden, Klienten oder Lieferanten der anderen Partei oder eines Mitglieds der Gruppe, zu der die andere Partei gehört, an irgendeine Person weiterzugeben, es sei denn, dies ist nach Abschnitt (b) unten zulässig.
(b) Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen:
(i) an ihre Angestellten, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, die diese Informationen zum Zwecke der Ausübung der Rechte der Partei oder zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus oder in Verbindung mit dem Vertrag benötigen. Jede Partei stellt sicher, dass ihre Angestellten, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, denen sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei offen legt, diesen Abschnitt 12.2 einhalten; und
(ii) nach Maßgabe des Gesetzes, einem Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit oder einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde.
(c) Keine Partei darf die vertraulichen Informationen einer anderen Partei zu einem anderen Zweck verwenden als zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus oder in Verbindung mit dem Vertrag.
12.3 Compliance. Der Käufer muss alle anwendbaren Vorschriften einhalten, insb. datenschutzrechtliche Bestimmungen, Arbeitsrecht und Steuerrecht, und muss den Lieferanten in Bezug auf alle drohenden Forderungen, Ansprüche, Verluste, Schäden (einschließlich Rechtskosten) und Strafen, die sich aus der Nichteinhaltung durch den Käufer ergeben, vollständig schadlos halten und freistellen.
12.4 Datenschutz. Die Parteien behandeln die Daten der jeweils anderen Partei im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften.
Le Creuset wird die personenbezogenen Daten des Käufers in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung und der Datenschutzerklärung von Le Creuset verarbeiten, die auf der Website von Le Creuset verfügbar ist.
Die Aufgabe einer Bestellung setzt die Kenntnis und die volle Akzeptanz des Datenschutzhinweises voraus.
12.5 Verzichtserklärung. Ein Verzicht auf ein Recht oder Rechtsmittel ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und gilt nicht als Verzicht auf einen späteren Bruch oder eine spätere Nichterfüllung. Eine Verzögerung oder Nichtausübung oder die einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels darf nicht:
(a) auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel verzichten; noch
(b) die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels verhindern oder einschränken.
12.6 Aufhebung. Sollte eine Bestimmung oder Teilbestimmung dieser Bedingungen oder des Kontraktes unwirksam sein oder werden, dann gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Jegliche Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder Teilbestimmung gemäß dieses Abschnitts hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Vertrags.
12.7 Hinweise.
(a) Jede Mitteilung oder andere Kommunikation, die einer Partei im Rahmen oder in Verbindung mit diesen Bedingungen oder dem Vertrag gemacht wird, muss schriftlich erfolgen, an diese Partei an ihrem eingetragenen Firmensitz oder einer anderen Adresse, die diese Partei der anderen Partei gemäß dieser Bestimmung schriftlich mitgeteilt hat, adressiert sein und persönlich übergeben oder durch einen kommerziellen Kurierdienst verschickt werden.
(b) Eine Benachrichtigung oder sonstige Mitteilung gilt an dem Datum und zu dem Zeitpunkt als eingegangen, an dem eine Empfangsbestätigung unterzeichnet wird. Andernfalls gilt sie drei Arbeitstage nach dem Absendedatum als eingegangen.
(c) Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten in einem Rechtsstreit.
12.8 Geltendes Recht. Diese Bedingungen und jeder Vertrag sowie alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen oder einem Vertrag ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) und sind nach diesem Recht auszulegen.
12.9 Gerichtsstand. Jede Partei stimmt ausdrücklich zu, dass der ausschließliche Gerichtsstand Kirchheim/Teck ist (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche.